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informationssicherheit:

compliance

einführung eines ISMS

mitarbeitersensibilisierung

Allgemein:

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Aufgeklärte handeln besser.

Regeln können nur eingehalten werden, wenn sie verstanden sind. Nur Wissen schützt vor Strafe. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass es ohne Mitarbeitersensibilisierung keine Rechtssicherheit gibt.

Menschliches Versagen, Unachtsamkeit und Irrtum sind nicht zu unterschätzende Bedrohungen, die sich kein Unternehmen leisten kann. Sie werden nur verhindert, wenn Informationssicherheit für jeden greifbar ist.

Die Mitarbeiter müssen also geschult werden. Zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Aspekten der Informationssicherheit. Intensiv und in regelmäßigen Abständen, damit das Verständnis für die sensiblen Themen und ihre weitreichenden Konsequenzen nachhaltig aufgebaut wird.